Die EU-Handelsabkommen mit Japan, Singapur und Vietnam gehen den mit CETA eingeschlagenen Weg der Entmachtung der Parlamente durch "Ausschüsse" konsequent weiter
Sie meinen, über CETA & Co. schon alles zu wissen, und die Sache sei doch sowieso schon gegessen? Beides könnte ein großer Irrtum sein.
Zur Erinnerung: Ab 2013/2014 tobte bis Ende 2016 in ganz Europa eine harte Auseinandersetzung zuerst um "TTIP" und dann um "CETA", beides sogenannte Freihandelsverträge "der neuen Generation", weil es in ihnen um weit mehr als bloß die Senkung von Warenzöllen gehen sollte. Sowohl mit den USA (TTIP) wie mit Kanada (CETA) wollte die EU weitreichende Liberalisierungen auch der öffentlichen Dienstleistungen, eine Paralleljustiz für Investoren (private Investitionsschiedsgerichte) und vieles mehr vereinbaren, was den KritikerInnen jedoch vor allem auf eins hinauszulaufen schien: eine weitreichende Einschränkung und Aushebelung der Demokratie. Nämlich überall dort, wo es darum geht, den Bereich der Wirtschaft im weitesten Sinn durch demokratisch beschlossene Gesetze zu regeln.
Ausschüsse entmachten Parlamente
Schon bei TTIP und CETA also war dieser Demokratieabbau der eigentlicher Kern des Streits, gemeinsamer Nenner all der kritisierten Einzelaspekte. Ausgerechnet die Verlagerung wesentlicher zukünftiger Entscheidungen in neu geschaffene, rein exekutive Gremien ist dabei jedoch teilweise unterbelichtet geblieben.
Zwar wurde immer wieder kritisiert, dass ExekutivvertreterInnen der jeweiligen Vertragsparteien - bei CETA [1] also der EU und Kanadas - neue Gesetzesvorhaben frühzeitig abstimmen sollen. Und diese "Regulatorische Kooperation" oder "Regulierungszusammenarbeit" im Sinne von CETA-Kapitel 21 (und eines entsprechenden Kapitels im seinerzeit geplanten TTIP) ist auch sicher schlimm genug, da sie an den Parlamenten vorbei und zugleich unter Mitwirkung von Industrievertretern stattfindet. Zugleich aber ist sie auch eine Nebelkerze, da sie formal freiwillig bleibt (Art. 21.2 Abs. 6 CETA), dieselben Verträge, auch CETA, zugleich aber ein viel umfassenderes System von "Ausschüssen" installieren, welche ihrerseits knallhart anstelle der Parlamente entscheiden bzw. diesen Vorgaben machen können.
Widerstand und Hoffen auf Karlsruhe
Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits im Oktober 2016, im Rahmen seiner Entscheidung über die Anträge auf einstweilige Anordnung gegen CETA, deutlich gemacht, dass es gerade diese "Ausschüsse" sehr gewissenhaft auf ihre Verträglichkeit mit dem Grundgesetz prüfen werde, ist diese Problematik von der Öffentlichkeit fast nicht beachtet worden. Dabei geht es um nicht weniger als die Frage, ob wir fortan noch in einer (parlamentarischen) Demokratie leben, das heißt, ob die staatliche Gewalt, der wir als Bürgerinnen und Bürger unterworfen sind, letztlich von uns selbst ausgeht, also wenigstens indirekt auf eine Entscheidung des von uns gewählten Parlaments zurückgeführt werden kann.
Das mag ein sehr formales Kriterium für Demokratie sein und man kann sicher die Frage stellen, ob es wirklich ausreiche, eine Partei, die ihre Wahlversprechen in der Regierungsverantwortung gebrochen hat, beim nächsten Mal abwählen zu können. In jedem Fall aber ist es die Mindestforderung, die vom Grundgesetz nicht nur aufgestellt (Art. 20 Abs. 2), sondern auch mit Ewigkeitsgarantie versehen wird (Art. 79 Abs. 3). Und auch wenn die real existierende EU aus verschiedenen Gründen sicher keine lupenreine (parlamentarische) Demokratie im Sinne des Grundgesetzes ist und dies niemand befriedigen sollte, ist angesichts der starken Stellung des Rates, also der nationalen Regierungen, doch immerhin noch eine sehr indirekte, sehr formale Rückführbarkeit auf Parlamentsentscheidungen gegeben.
Hinzu kommt: Selbst wenn man dem Bundesverfassungsgericht zutraut, im Rahmen seiner noch ausstehenden Entscheidung im CETA-Hauptsacheverfahren die Notbremse, falls nötig, zu ziehen, kommen in der Zwischenzeit doch ständig neue Abkommen hinzu. Was nützt es also, wenn die CETA-Abstimmung im Bundestag und Bundesrat nicht vor dem CETA-Urteil erfolgt, derweil aber andere Abkommen mit denselben oder sogar noch weiter gehenden Bestimmungen zu jenen "Ausschüssen" ratifiziert werden?
Jedenfalls ist genau das letzten Winter im Hinblick auf den EU-Handelsvertrag mit Japan (JEFTA [2] geschehen und geschieht dasselbe im Moment im Hinblick auf die entsprechenden Verträge mit Singapur (EUSFTA [3] und Vietnam (EUVFTA [4]) (sowie mit der Staatengruppe MERCOSUR, wovon trotz verkündeter Einigung aber noch kein vollständiger Text vorliegt).
Doch immerhin: Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wurden auch gegen JEFTA und EUSFTA wieder Verfassungsbeschwerden eingereicht, die sich gegen diese Suspendierung der parlamentarischen Demokratie in den von den Ausschüssen geregelten Bereichen wenden. Für die erste EUSFTA-Beschwerde [5] haben sich, unterstützt von über 13.000 BürgerInnen, die Nichtregierungsorganisationen mehr demokratie e. V., foodwatch e. V. und campact e. V. zusammengetan, die zweite [6] geht auf die Initiative Marianne Grimmensteins zurück, die auch 2016 bereits die erste der insgesamt dann sechs CETA-Verfassungsklagen auf den Weg gebracht hatte [7] und von der auch die einzige JEFTA-Klage angestrengt wird.
Die beiden neuen Klagen weisen zunächst darauf hin, dass die Entscheidungen jener Ausschüsse nicht nur völkerrechtlich verbindlich sind - eben aufgrund der Bestimmungen in EUSFTA (Art. 16.4 Abs. 1; entsprechend Art. 26.3 Abs. 2 in CETA, Art. 22.2 Abs. 1 in JEFTA und Art. 17.4 in EUVFTA). Gemäß des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV; dort Artikel 216 Absatz 2) bilden sie vielmehr auch sofort verbindliches EU-Recht. Weigerte sich also etwa der Bundestag, einen Beschluss der EUSFTA-Ausschüsse umzusetzen, wäre nicht nur eine Klage Singapurs vor dem EU-Singapur-EUSFTA-Schiedsgericht möglich, sondern könnte auch die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor dem EuGH anstrengen.
Blankochecks für Vertragsänderungen und Handelsliberalisierungen
Das wäre vielleicht alles nicht so schlimm, wenn die Kompetenzen der Ausschüsse inhaltlich eng begrenzt wären. Doch tatsächlich reichen sie sehr weit. Nicht zuletzt kann der koordinierende Ausschuss, der bei CETA und JEFTA "Gemischter Ausschuss" und bei EUSFTA und EUVFTA "Handelsausschuss" heißt, jeweils den gesamten Vertrag auslegen; und EUSFTA (Art. 16.1 Abs. 4 d), JEFTA (Art. 22.1 Abs. 5 e) und EUVFTA (Art. 17.1 Abs. 4 d) sehen sogar vor, dass diese Auslegungen keineswegs nur für die im Rahmen des jeweiligen Vertrags vereinbarten Schiedsgremien, sondern auch für die Vertragsparteien verbindlich sind. Allein damit können praktisch beliebige Vertragsänderungen oder -erweiterungen ins Werk gesetzt werden - jedenfalls sofern es im allerweitesten Sinn um Handel bzw. dessen Liberalisierung geht.
Zumindest bei EUSFTA können die Liberalisierungsverpflichtungen außerdem bereits dadurch beliebig weit bzw. willkürlich gefasst werden, dass eben die Verpflichtungen zum Abbau von Warenzöllen (Anhang 2-A) und zur Liberalisierung von Dienstleistungen (Anhänge 8-A, 8-B) ausdrücklich durch Ausschussentscheidungen geändert werden können. Ob also zum Beispiel die Wasserversorgung, die in CETA weitgehend geschützt war, nun privatisiert wird, liegt zukünftig in der Entscheidungsgewalt eines EUSFTA- (oder auch JEFTA-) Ausschusses.
Hinzu kommen weitere Blankochecks für Vertragsänderungen wie die, "jede ... erforderliche Durchführungsmaßnahme" (Art. 4.12 Abs. 1 EUSFTA) in Bezug auf ein einzelnes Kapitel zu beschließen oder in bestimmten Bereichen allgemeine Regeln zu alles anderen als rein "technischen", sondern sehr grundsätzlichen Fragen zu erlassen, wie etwa zur Subventions- bzw. Wettbewerbspolitik (Art. 11.8 Abs. 2 EUSFTA).
Bei all dem haben die gewählten Parlamente überhaupt keine Mitsprache und selbst unsere Regierungen nur eine sehr unzureichende: Außer bei CETA für sehr wenige Bereiche sind die EU-Mitgliedstaaten keine "Vertragsparteien" und damit nicht in den Ausschüssen vertreten. Ihre einzige Rolle besteht dann darin, im EU-Rat jedes Mal den "Gemeinsamen Standpunkt" zu formulieren, den die Kommissionsvertreter in den Ausschüssen zu vertreten haben (Art. 218 Abs. 9 AEUV). Doch zum einen gilt für die Abstimmung im Rat kein Einstimmigkeitsprinzip, so dass etwa Deutschland überstimmt werden könnte; und zum anderen gibt es keine Garantie dafür, dass die Ausschüsse nicht einfach etwas ganz anderes entscheiden oder der vom Rat formulierte Gemeinsame Standpunkt ohnehin nur ein Blankocheck ist.
Am Ende also wird die Ausschussarbeit praktisch bedeuten: Der EU-Handelskommissar kungelt mit dem Handels- und Industrieminister Singapurs (bzw. Kanadas bzw. Japans bzw. Vietnams) etwas aus, und zwar auf sehr intransparente Weise, denn selbst EU-Mitgliedstaaten erhalten nur Zusammenfassungen der eigentlichen Protokolle, aus denen nicht ersichtlich ist, wie die Kommissionsvertreter wirklich verhandeln. Auch bleiben die Lobbyisten unbekannt und dasselbe gilt in vielen Fällen sogar für die Ausschussbeschlüsse selbst.
Alles in allem: Obwohl das Grundgesetz selbst nicht geändert wird, werden die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik durch die EU-Handelsverträge künftig einer staatlichen Exekutivgewalt unterworfen, die nicht mehr "vom Volke aus(geht)" (GG Art. 20 Abs. 2 Satz 1). Die Legitimationskette vom Wahlakt zur staatlichen Gewaltausübung ist - selbst bei Zugrundelegung extrem formaler Kriterien - lückenhaft. Die parlamentarische Demokratie wird damit in den von den Ausschüssen geregelten Bereichen abgeschafft.
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Links in diesem Artikel:
[1] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2017:011:FULL&from=DE
[2] https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:cf1c4c42-4321-11e8-a9f4-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_2&format=PDF
[3] http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7972-2018-REV-1/de/pdf
[4] http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1437
[5] https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Stop_EU-only/2019-05-16_Verfassungsbeschwerde_Hintergrund.pdf
[6] http://www.frackingfreieshessen.de/index.php?page=Attachment&attachmentID=672&h=cde18c3ab215c02dce6db812c12da083eb8cdb79
[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Marianne_Grimmenstein#Verfassungsbeschwerden_gegen_das_Freihandelsabkommen_CETA
Die Leerstelle verankern ist ein Projekt der Theaterwerkstatt Pilkentafel. Vom 16. Juni bis 7. Juli liegt sie im Flensburger Hafen.
Die Geschichte der Grenz-, Hafen- und Rumstadt Flensburg ist geprägt von ihrer Kolonialgeschichte, vom Handel mit Zucker und Rum im 17. – 19. Jahrhundert. In dieser Zeit wurde die Stadt reich, aus dieser Zeit stammen die das Stadtbild prägenden Bauten, auf diese Geschichte bezieht sich die Stadt in ihrem Tourismuskonzept. Die tüchtigen Kaufleute, mutigen Seefahrer, Rumproduzenten treten darin als Helden auf.
Die andere Seite bleibt unsichtbar: Was geschah auf den dänisch-westindischen Inseln? Wie lebten die Menschen da? Wie waren sie dahin gekommen? Wie haben sie sich gewehrt und befreit? Was hat ihnen die Befreiung von der Sklaverei, die sogenannte Emanzipation 1848 gebracht? Wie konnten die Inseln 1917 an die USA verkauft werden? Wurden die Menschen mit verkauft? Wie ist heute die Situation auf den US Virgins Islands?
Alle diese Fragen tauchen im Narrativ der tüchtigen Kaufleute nicht auf. Sie waren ja nicht direkt am Sklavenhandel beteiligt – der atlantische Dreieckshandel war Kopenhagen vorbehalten. Sie handelten ja „nur“ mit den Produkten, die aus der Arbeit der versklavten Menschen entstanden.
Die Geschichte der dänisch-westindischen Inseln ist Teil unserer Geschichte, unser Reichtum ist das Produkt der Arbeit deren Bewohner. Sie haben keine Bauten hinterlassen, kaum Bilder und Dokumente, ihre Geschichte ist damals nicht erzählt worden – und wird es bis heute nicht. Sie ist die Leerstelle.
Wir können diese Leerstelle nicht füllen, sondern mit ihr leben. Wenn wir jetzt stellvertretend ihre Geschichte erzählen, machen wir sie noch einmal zu Objekten. Im Bewusstsein dieser Verstrickung (sollen wir es Schuld nennen?) verankern wir in Flensburg die Leerstelle, halten einen Platz frei, an dem die Geschichte dieser Menschen erzählt werden könnte – sollte. Wir fordern die Stadt auf, ein Denkmal für die Opfer der Flensburger Kolonialgeschichte zu errichten. Link zur Petition
Die Ausstellung von Imani Tafari Ama 2017/18 war ein erster, ein wichtiger Schritt, der afrokaribischen Perspektive Raum zu geben. Aber damit ist die Leerstelle noch lange nicht gefüllt. Also ist diese Internet-Seite gleichzeitig eine Leerstelle und ein Vernetzungspunkt – interaktiv und dynamisch.
Wir versammeln hier im Bewusstsein der eigenen Unzulänglichkeit und Unvollständigkeit Texte, Informationen, Bilder, Gedanken, die die Leerstelle eher umkreisen, als sie ausfüllen. Bitte fühlen Sie sich eingeladen zu kommentieren, aber vor allem auch eigene Beiträge einzusenden und Lücken zu füllen, nicht zu beklagen.
Lesen Sie selbst:
http://die-leerstelle-verankern.de
.... und unterzeichnen Sie die Petition.
Weltweit gehen heute Schüler auf die Straße, um gegen die Verursacher der Erderwärmung zu protestieren
Ist dies der Beginn einer neuen, internationalen Jugendbewegung? In mindestens 105 Ländern, von Argentinien bis Zypern, von China bis Bolivien, wird es am heutigen Freitag Schulstreiks und Demonstrationen für Klimaschutz geben. Allein in Deutschland sind in mehr als 210 Städten Aktionen angemeldet, um endlich wirksame Maßnahmen gegen die große Klimakrise einzufordern. Inzwischen ist es höchste Zeit. Seit vielen Jahrzehnten sind die Fakten zur Erderwärmung bekannt, doch geschehen ist bisher herzlich wenig. In den USA wurde die Regierung schon 1965 offiziell von namhaften Wissenschaftsorganisationen gewarnt, in Westdeutschland spätestens 1987. In Deutschland gingen die Emissionen seit 1990 durchschnittlich nur um weniger als ein Prozent pro Jahr zurück. Seit rund zehn Jahren herrscht praktisch Stillstand. Der deutsche Treibhausgasausstoß verharrt auf einem viel zu hohen Niveau. Die Emissionen des Straßenverkehrs waren in den letzten Jahren sogar wieder höher als 1990.
Inzwischen vergeht kaum eine Woche ohne neue Schreckensmeldungen. Auf Grönland schmilzt das Eis noch schneller als erwartet, auftauende Permafrostböden setzen zusätzliche Treibhausgase frei. Russland, die USA und Australien werden von verheerenden Wald- und Buschbränden heimgesucht, katastrophale Wirbelstürme verwüsten Länder wie Haiti, die die Schäden kaum aus eigener Kraft beheben können. Dürren treiben wie Ende des letzten Jahrzehnts in Syrien die Menschen vom Land in die Städte, wo die sozialen Spannungen weiter zunehmen. Inzwischen ist die globale Temperatur bereits um rund ein Grad über das vorindustrielle Niveau gestiegen. Die Jahre 2015 bis 2018 waren die vier wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Geht diese Entwicklung ungebremst weiter, wird die 1,5-Grad-Schwelle voraussichtlich bereits in den 2030er Jahren überschritten. Danach ist unter anderem mit dem Absterben nahezu aller tropischen Korallenriffe zu rechnen.
Aufgrund der langen Untätigkeit muss es jetzt um so schneller gehen. Spätestens 2030 muss das letzte Kohlekraftwerk stillgelegt werden, fordern die Schüler. Zehntausende Wissenschaftler stellen sich hinter sie. Aus dem deutschsprachigen Raum kamen innerhalb nur einer Woche mehr als 19.000 Unterschriften aktiver Forscher zusammen, die eine radikale Wende fordern. In den 2040er Jahren müssten weltweit die Treibhausgasemissionen auf Null heruntergefahren sein, fordern sie. Im Interesse der Klimagerechtigkeit müsse dieses Ziel in den reichen Ländern früher, spätestens bis 2040 erreicht sein. In Belgien, den Niederlanden, den USA, Frankreich, Australien und anderswo gibt es ähnliche Initiativen von Wissenschaftlern, die den Schülern den Rücken stärken. Hierzulande rufen die Schüler derweil dazu auf, die Wahl des Europaparlaments zur Klimawahl zu machen. Wer ihre Anliegen unterstütze, solle keine Partei wählen, die keinen ausreichenden Plan für Klimaschutz habe, so einer der Schülersprecher am Dienstag vor der Presse in Berlin.
Derweil reichten am Donnerstag in Frankreich zwei Millionen Bürger eine Klage gegen den Staat wegen unzureichender Klimaschutzmaßnahmen ein. In Deutschland ist ein ähnliches Begehren seit einigen Monaten beim Bundesverfassungsgericht anhängig. In den Niederlanden war eine entsprechende Klage bereits erfolgreich. Die dortige Regierung muss daher die Stillegung eines Kohlekraftwerks von 2024 auf dieses Jahr vorziehen. Das letzte dieser Art wird im Nachbarland bereits 2025 vom Netz gehen.
Egal wo man hinschaut, überall nur Krisen: Klimawandel, Flucht, Vertreibung, Naturzerstörung, Feinstaub, Mietenwahnsinn, Wirtschaftskrise und viele mehr. Schaut man genauer hin und nimmt die Zusammenhänge in den Blick, wird schnell deutlich: All diese Krisen haben irgendwas mit unserer Lebensweise im Globalen Norden zu tun. Überspitzt könnte man sagen: Wir leben auf Kosten anderer. Anderer Menschen und der Natur. Doch so gerne wir es auch ändern würden, diese Lebensweise scheint extrem stabil zu sein. Alleine geht’s nicht. Wie kann es also weitergehen? Solidarisch?!
Der Vortrag wird versuchen Erklärungen zu bieten, wieso die imperiale Lebensweise so wirkmächtig ist und skizzieren wie solidarische Alternativen aussehen und Wirklichkeit werden können. Eng an der alltäglichen Lebensrealität und mit zahlreichen Beispielen wird der Vortrag das Konzept der imperialen Lebensweise erläutern und die solidarische Lebensweise als Alternative sowie mögliche Wege des Wandels zur Diskussion stellen.
Die zentrale Frage bleibt: Wie kehren wir der imperialen Lebensweise den Rücken und gehen erste Schritte auf dem Weg zum guten Leben für alle weltweit?
Referent: Jonas Lage, Teil des ILA-Kollektivs und Mitautor des Buchs „Das gute Leben für alle – Wege in die solidarische Lebensweise“
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem "Initiativkreis Flensburg: Eine andere Welt ist möglich!" statt:
- Vortrag am Dienstag, den 5. Februar um 18:00 Uhr in der Pilkentafel
- workshop am Samstag, 23. Februar um 11 bis 16 Uhr) im Aktivitetshuset Flensburg, Norderstr. 49
Um Voranmeldung zum workshop wird gebeten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Infos zum I.L.A.-Kollektiv: www.ilawerkstatt.org
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